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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Näherungswerte Die Geschäftsstelle gibt auf schriftlichen Antrag gegen eine Pauschalgebühr von 120 Euro je Objekt sogenannte "Näherungswerte" für Wohneigentum (m²-Preise für Wohnflächen) bekannt. Die Auskunft erfolgt auf Basis einer Auswertung der Kaufpreissammlung, wobei Lage, Baujahr, Wohnungsgröße und andere wesentliche wertrelevante Bewertungspunkte berücksichtigt werden. Näherungswerte dienen ausschließlich zur groben Orientierung und sind unverbindlich. Der Marktwert einer Wohnung kann nur durch ein Verkehrswertgutachten nach Ortsbesichtigung ermittelt werden. |
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