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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten werden von den Gutachterausschüssen für Eigentümern und Miteigentümer, Erbbau- und Pflichtteilsberechtigte, Inhaber von sonstigen Rechten, Behörden, Gerichten und Justizbehörden erstellt.

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Der Verkehrswert (Marktwert) ist als eine Prognose für den nach angemessener Vermarktungsdauer wahrscheinlich zu erzielenden Preis eines Immobilienvermögens zu verstehen.

Die Gutachten werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetzesvorschriften ausgefertigt. Bei der Gutachtenerstattung wird vom Gutachterausschuss als Kollegialgremium meist in Besetzung von drei Gutachtern in einer nichtöffentlichen Sitzung der Verkehrswert des Bewertungsobjekts ermittelt.

Anträge für die Erstattung von Verkehrswertgutachten müssen schriftlich eingereicht werden. Zu den einzureichenden Unterlagen wie aktueller amtlicher Lageplan, Grundbuchauszug, Baupläne mit Baubeschreibung etc. und weiteren Angaben wie Bewertungszweck und Bewertungsstichtag berät die Geschäftsstelle umfassend.

Für die Erstattung werden Gebühren und Auslagen (zuzügl. Umsatzsteuer) nach § 16 der Bay. Gutachterausschuss-Verordnung erhoben. Die für die Wertermittlung anfallende Gebühr bemisst sich im Regelfall nach der Höhe der im Gutachten ermittelten Werte.

Separat berechnet werden Auslagen für Ortsbesichtigung, Behördengänge, Planerstellungen, Berechnungen, Büronebenkosten und ggf. anfallende Nebenkosten eines beteiligten Sachverständigen.

Gebührenbeispiel (ohne Umsatzsteuer)
bei einem ermittelten Wert von 
Grundstück mit baulichen Anlagen 
unbebautes Grundstück bzw. nur Bodenwert 
100.000 Euro 
770 Euro 
400 Euro (= Mindestsatz) 
200.000 Euro 
1.190 Euro 
595 Euro 
300.000 Euro 
1.490 Euro 
745 Euro 
500.000 Euro 
1.810 Euro 
905 Euro 
750.000 Euro 
2.088 Euro 
1.044 Euro 
1.000.000 Euro 
2.350 Euro 
1.175 Euro 

Sonstige gutachterliche Tätigkeiten wie Miet- u. Pachtwertgutachten, die Begutachtung von Rechten etc. werden nach Honorargruppe 6 (JVEG) mit 75 Euro/Std. zuzüglich Auslagen (plus Umsatzsteuer) berechnet.

Antrag

Den "Antrag auf Verkehrswertgutachten" finden Sie unter Anträge und Infoblätter.

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