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Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten in der Regel Behörden, Gerichte und öffentlich bestellte und vereidigte (öbuv.) sowie zertifizierte Sachverständige.

Sämtliche Anfragen sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten.

Für diese Auskünfte werden in der Regel Gebührenpauschalen erhoben.
Für Vergleichspreise z.B. beträgt diese Pauschale 80 Euro (Minimum fünf Vergleichspreise).

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