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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Kaufpreissammlung

Auf Grundlage des § 195 BauGB führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses als zentrale Aufgabe eine Kaufpreissammlung aller Verträge und wertet sie aus.

In die automatisierte Kaufpreissammlung werden alle notariell beurkundeten Verträge aufgenommen, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen.

Dabei werden Angaben zum Grundstück (Bezeichnung, Lage, Fläche, Kaufpreis, Bebauungsplandaten, Rechte) und Gebäude (Größe, Alter, Nutzung, Ertrag, Zustand, Wohnungseigentum) sowie zur Miete und Pacht in anonymer Form erfasst.

Die Kaufpreissammlung bildet die Grundlage für die Erstellung von Verkehrswertgutachten (Schätzung), Ermittlung von Bodenrichtwerten und von wertrelevanten Daten sowie Statistiken.

Die Daten werden anonymisiert abgegeben, so dass die Angaben nicht mit bestimmten oder bestimmbaren Personen oder Grundstücken in Verbindung gebracht werden können.

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