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Tierkörperbeseitigung

Generell besteht für Tierhalter die Verpflichtung, tote Hunde, Katzen, Einhufer, Klauentiere, Geflügel und Kaninchen in einer Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) beseitigen zu lassen. Für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist die Tierkörperbeseitigungsanlage Kraftisried im Landkreis Ost-Allgäu (08377 / 92940-0) zuständig. Durch den hohen technischen Standart der deutschen TBAs - das Rohmaterial wird für 20 Minuten bei mindestens 133°C und einem Druck von 3 bar erhitzt - werden alle bisher bekannten Krankheitserreger abgetötet. In den TBAs wird auch das BSE-Risikomaterial verarbeitet. Die bei diesen Prozessen anfallenden Produkte Tierkörpermehl und Tierfett werden durch eine anschließende thermische Verwertung aus dem Nahrungsmittelkreislauf entfernt. Eine Verfütterung von Tierkörpermehl und Tierkörperfetten an Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, ist verboten.

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Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Dr. med. vet. Wolfgang Grötz Martinswinkelstr. 8 751-701 Wolfgang.Groetz@LRA-GAP.de
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