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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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| VETERINÄRAMT |
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Tierschutz Der Tierschutz hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Verantwortung des Menschen gegenüber der Kreatur als einem schutzbedürftigem, dem Menschen anvertrautem Individuum ist weiten Kreisen der Bevölkerung bewusst geworden. Landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachthöfe und Tiertransporte werden ebenso überwacht, wie Zoohandlungen und Zirkusbetriebe. Tierversuchseinrichtungen sind im Landkreis Garmisch-Partenkirchen nicht ansässig. Das Veterinäramt überprüft Tierhaltungen aller Art, ob die Haltungsbedingungen mit den Vorschriften des Tierschutzgesetzes und den allgemeinen Erkenntnissen der Ethologie konform gehen. Das Veterinäramt nimmt bei angezeigten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz die entsprechende Tierhaltung in Augenschein. Hierbei werden die Unterbringung einerseits und der Ernährungs- und Pflegezustand andererseits beurteilt. Aufgrund des Gutachtens des Amtstierarztes können Auflagen zur Verbesserung der Lebensbedingungen einzelner Tiere angeordnet werden. Bei wiederholten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz besteht die Möglichkeit gegenüber dem Tierhalter eine Tierhaltungsverbot auszusprechen. Ihr/e Ansprechpartner/in
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