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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Vereinspauschale für Sportvereine Hinweise zum Antragsverfahren
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat die Sportförderrichtlinien überarbeitet und zum 01.01.2006 geändert. Nunmehr wird der Sportbetrieb der Vereine mit einer Vereinspauschale gefördert, welche von der Zahl der Vereinsmitglieder sowie der im Sportbetrieb eingesetzten Übungsleiterlizenzen abhängt. Im Gegensatz zu früheren Abrechnungsjahren muss der Antrag bereits spätestens am 01. März beim Landratsamt vorliegen. Wir bitten, das geänderte Datum besonders zu beachten. Dokumente zum Herunterladen
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