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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Täter-Opfer-Ausgleich Neue Wege in der Justiz: Täter und Opfer finden Einigung Wenn Täter und Opfer sich einig werden, gibt es kein Verfahren. Nehmen wir einmal an, eine Straftat wurde begangen. Heutzutage geht man eigentlich davon aus, dass der Täter angeklagt wird und Justitia ein Urteil fällt. Der Konflikt zwischen dem Straftäter und seinem Opfer würde dadurch freilich nicht gelöst werden. Die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleiches (TOA) kommt immer mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit als eine andere Möglichkeit für Gerechtigkeit zu sorgen. Es gibt nun eine Stelle am Kreisjugendamt, die den TOA durchführt. Diese Stelle bearbeitet ausschließlich Jugend- und Heranwachsendendelikte (bis 21 Jahre) und wird diesbezüglich immer mehr von der Staatsanwaltschaft München II beauftragt. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren sehr oft nach einem erfolgreichen TOA ein, so dass die Justiz keine weiteren Schritte mehr unternehmen muss. Doch was ist der TOA? Treffen sich der Täter und das Opfer auf der berühmten Blutwiese, um ihre Streitigkeit Auge um Auge, Zahn um Zahn im Zweikampf zu bereinigen? Nein, vielmehr handelt es sich beim TOA um ein komplexes Verfahren, an dessen Höhepunkt die Beteiligten am "runden Tisch" zusammen kommen, um ein klärendes Gespräch zu führen. Geleitet wird dieses Gespräch von Josef Wassermann, der als Dipl. Sozialpädagoge mit einer Zusatzausbildung als Mediator in Strafsachen (Vermittler und Konfliktberater) die Fälle bearbeitet. Voraussetzung dafür, dass eine Straftat für den TOA in Frage kommt, sind drei Aspekte: Die Tat darf keine Bagatelle sein. Juristen sprechen von einer "anklagefähigen Tat". Zudem muss es einen persönlich Geschädigten geben und der Sachverhalt muss offensichtlich sein. Treffen diese drei Punkte zu, dann sendet die Staatsanwaltschaft die Akte an das Jugendamt. Auch Richter, Jugendgerichtshilfe, die Betroffenen selbst oder die Polizei selbst können den TOA anregen. Kommt es zu einer solchen Anfrage, nimmt Josef Wassermann zu den Betroffenen Kontakt auf. Zuerst gibt es Einzelgespräche mit dem Täter, dann mit dem Opfer. Schließlich kommt es zum Ausgleichsgespräch, in dem Täter und Opfer gemeinsam am gleichen Tisch sitzen, sich über den Vorfall unterhalten und eine Vereinbarung treffen. Darin wird festgelegt wie die beiden Parteien miteinander umgehen, wie Schäden evtl. durch Schmerzensgeld wieder gut gemacht werden etc. Im Rahmen des Gespräches entschuldigt sich der Täter auch beim Opfer. Die Ergebnisse des Schlichtungsgesprächs werden schriftlich festgehalten, von den Beteiligten und deren Eltern unterschrieben und an die Staatsanwaltschaft zurückgeleitet. Der TOA ist übrigens in jeder Phase freiwillig, niemand wird zum Mitmachen gezwungen. Doch eines steht fest: Beide Parteien können vom TOA profitieren. Der Sinn des TOA und gleichzeitig auch die Chance, die darin verborgen liegt, ist die Gelegenheit für alle Beteiligten, hinter die Position des anderen zu schauen, sich in dessen Lage zu versetzen und Verhaltensweisen nachvollziehen zu können. Der Konflikt, der zugrunde liegt, wird an die Beteiligten zurück gegeben, sie bekommen die Chance, diesen aufzuarbeiten. Mit dem TOA wird der Konflikt tiefer gehend bereinigt, verdeutlicht Josef Wassermann. Der Staat hat zwar das Gewalt- und Strafmonopol inne, beim TOA gibt er aber einen Teil des Monopols zurück. Das Strafbedürfnis des Staates ist befriedigt, wenn Täter und Opfer zu einer Einigung gelangen, mit der beide zufrieden sind. Ihr/e Ansprechpartner/in
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