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Jägerprüfung in Bayern

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat.

Zuständige Stelle für die Jägerprüfung ist die zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde beim Amt für Landwirtschaft und Forsten in Landshut.

Kontakt


Jagdschein

Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (01.04.-31.03.) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt.

Personen die das sechzente Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Wer ein Revier pachten will, muss einen gültigen Jagdschein besitzen und einen solchen schon während dreier Jahre in Deutschland besessen haben.

Die Erteilung der Jagdscheine ist wie folgt kostenpflichtig:

  Gebühr Jagdabgabe Gesamt
90,00 € 60,00 € 150,00 €
40,00 € 40,00 € 60,00 €
10,00 € 5,00 € 15,00 €
25,00 € 12,60 € 37,50 €

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